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   OLG Frankfurt, 05.11.2010 - 19 U 57/10   

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https://dejure.org/2010,31197
OLG Frankfurt, 05.11.2010 - 19 U 57/10 (https://dejure.org/2010,31197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.11.2010 - 19 U 57/10 (https://dejure.org/2010,31197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. November 2010 - 19 U 57/10 (https://dejure.org/2010,31197)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2010 - 19 U 57/10
    Eine solche Falschbezeichnung aber kann selbst dann berichtigt werden, wenn sie durch die Parteien veranlasst wurde (vgl. BGH NJW 1988, 1585).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2013 - 7 U 165/11

    Deckungsschutz aus Rechtsschutzversicherung

    Mit Klageschrift vom 08.06.2009 nahm die Bank1 den Kläger vor dem Landgericht Frankfurt a.M. auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus der Buchgrundschuld in Anspruch (2-10 O 194/09 LG Frankfurt a.M. = 19 U 57/10 OLG Frankfurt a.M. = V ZR 243/10 BGH).

    Die Akte 2-10 O 194/09 Landgericht Frankfurt a.M. (= 19 U 57/10 OLG Frankfurt a.M. = V ZR 243/10 BGH) hat vorgelegen und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OLG Frankfurt, 14.09.2012 - 19 U 264/11

    Wirksamkeit der formularmäßigen Genehmigungsfiktion bei fehlendem Widerspruch

    Unter Berufung auf die Entscheidungsgründe des Urteils des erkennenden Senats vom 5.11.2010 (19 U 57/10 - dazu BGH, Beschl. V. 7.7.2011 - V ZR 243/10) und ihren in diesem Rechtsstreit gehaltenen Vortrag hat die Klägerin die Auffassung vertreten, dass dem Beklagten zum einen keine aufrechenbaren Gegenansprüche zustünden und ihr Anspruch wegen der bis ins Jahr 2009 geführten Verhandlungen auch nicht verjährt sei.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 5.11.2010 (19 U 57/10) hinsichtlich der Verjährung des Darlehensrückzahlungsanspruchs der Klägerin wie folgt ausgeführt:.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 5.11.2010 (19 U 57/10) insoweit wie folgt ausgeführt:.

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Rechtsprechung
   SG Wiesbaden, 28.08.2012 - S 19 U 57/10   

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https://dejure.org/2012,97740
SG Wiesbaden, 28.08.2012 - S 19 U 57/10 (https://dejure.org/2012,97740)
SG Wiesbaden, Entscheidung vom 28.08.2012 - S 19 U 57/10 (https://dejure.org/2012,97740)
SG Wiesbaden, Entscheidung vom 28. August 2012 - S 19 U 57/10 (https://dejure.org/2012,97740)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus SG Wiesbaden, 28.08.2012 - S 19 U 57/10
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Unfall und einem Gesundheitsschaden bzw. der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung der Entschädigungspflicht ist nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen; dafür reicht grundsätzlich die "hinreichende" Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - aus (BSG, Urteil vom 02.04.2009, B 2 U 29/07 R).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 10/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Nichtbeachtung eines

    Auszug aus SG Wiesbaden, 28.08.2012 - S 19 U 57/10
    Hierbei trägt der Versicherte, also die Klägerseite, die objektive Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen, d.h. deren etwaige Nichterweislichkeit geht zu ihren Lasten (vgl. BSG, Urteil vom 5.2.2008, B 2 U 10/07 R).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Wiesbaden, 28.08.2012 - S 19 U 57/10
    Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen, § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII. Für einen Arbeitsunfall ist danach grundsätzlich erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher oder innerer Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R, BSG, Urteil vom 27.04.2010, B 2 U 11/09 R).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - stationäre Rehabilitation -

    Auszug aus SG Wiesbaden, 28.08.2012 - S 19 U 57/10
    Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen, § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII. Für einen Arbeitsunfall ist danach grundsätzlich erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher oder innerer Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R, BSG, Urteil vom 27.04.2010, B 2 U 11/09 R).
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